Inhaber: Riccardo Rabe
Stand: 01.04.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Upbyte e.K., Inhaber Riccardo Rabe, (im Folgenden "Upbyte" genannt) und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Beratung und Schulungen. Diese AGB ergänzen die jeweiligen individuellen Verträge, Angebote und Auftragsbestätigungen und gelten vorrangig vor etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, Upbyte hat diesen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Upbyte verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen, insbesondere einer geeigneten IT-Infrastruktur, für den ordnungsgemäßen Betrieb der von Upbyte erstellten Software.
Upbyte ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Upbyte trägt die Verantwortung für die Auswahl und die Leistungen der Subunternehmer, sowie für die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und den Datenschutz.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Upbyte alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge (z.B. API-Schnittstellen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, Upbyte im Rahmen des Projekts zeitnah Feedback zu erteilen.
Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Dauer des Projekts, um eine effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, die im Laufe des Projekts vom Auftraggeber gewünscht werden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises oder des Zeitplans führen. Upbyte wird den Auftraggeber über die Auswirkungen solcher Änderungen informieren und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Die Vergütung der Leistungen von Upbyte erfolgt entweder auf Basis eines Festpreises oder nach Zeitaufwand (Stundensätze), wie im jeweiligen Vertrag vereinbart. Bei Festpreisvereinbarungen wird Upbyte sich bemühen, die Kosten im Rahmen des vereinbarten Budgets zu halten. Sollten unvorhersehbare Umstände zu Mehrkosten führen, wird Upbyte den Auftraggeber transparent informieren.
Rechnungen von Upbyte sind gemäß § 286 BGB innerhalb von 14 Tagen (sofern nicht anders angegeben) nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers (sofern dieser Unternehmer ist) werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren erhoben. Der Basiszinssatz wird von der Europäischen Zentralbank festgelegt und ist unter www.bundesbank.de abrufbar. Zusätzlich zu den Verzugszinsen hat Upbyte Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, der durch den Zahlungsverzug entstanden ist, bleibt vorbehalten.
(1) Upbyte gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Grundlage der Gewährleistung sind die im jeweiligen Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung explizit und detailliert festgelegten Spezifikationen.
(2) Soweit keine klaren und eindeutigen Spezifikationen vereinbart wurden, wird die Gewährleistung auf die branchenübliche Qualität und Funktionalität der erbrachten Leistungen beschränkt.
(3) Im Fall von Mängeln, die die vereinbarten Spezifikationen oder die branchenübliche Qualität und Funktionalität beeinträchtigen, ist Upbyte berechtigt, nach eigener Wahl die Leistungen nachzubessern oder neu zu erbringen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung (z.B. mit Screenshots, Videos) anzuzeigen.
(1) Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen, sofern nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen wird.
(2) Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Upbyte, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist.
(3) Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Upbyte haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gelten nur solche Schäden, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund der bekannten Umstände und der Art der Leistung vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies umfasst insbesondere nicht Schäden, die auf speziellen oder atypischen Betriebsbedingungen des Auftraggebers beruhen. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Upbyte haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, wie Streiks, Naturkatastrophen oder Cyberangriffe, verursacht werden.
(1) Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Beendigung oder Auslegung, verpflichten sich die Parteien, vor Anrufung eines staatlichen Gerichts zunächst ein Schlichtungsverfahren gemäß der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein durchzuführen. Die aktuelle Schlichtungsordnung der IHK Schleswig-Holstein ist unter https://www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/recht-und-fair-play/streitbeilegung/schlichtung/schlichtungsordnung-4526100 abrufbar und gilt in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Das Schlichtungsverfahren wird am Sitz der IHK Schleswig-Holstein in Kiel durchgeführt, sofern die Parteien nicht schriftlich einen anderen Ort vereinbaren.
(3) Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, sofern keine abweichende Vereinbarung im Schlichtungsverfahren getroffen wird. Jede Partei trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten (z.B. Anwaltskosten, Reisekosten).
(4) Das Schlichtungsverfahren gilt als gescheitert, wenn innerhalb von drei (3) Monaten nach Einleitung des Schlichtungsverfahrens keine Einigung erzielt wurde oder wenn die Schlichtungsstelle das Verfahren vorzeitig für beendet erklärt.
(5) Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß dieser Klausel ist eine notwendige Voraussetzung für die Erhebung einer Klage vor einem staatlichen Gericht. Das Recht, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
(6) Auf das Schlichtungsverfahren findet deutsches Recht Anwendung.
Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen durch den Auftraggeber behält sich Upbyte das Eigentum an den erstellten Softwareprodukten, Webseiten und Quellcodes vor.
(1) Upbyte behält sich alle Urheberrechte an den erstellten Softwareprodukten, Webseiten, Quellcodes und sonstigen Werken vor.
(2) Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Upbyte dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der erstellten Software und Webseite zur internen Nutzung im Rahmen seines Geschäftsbetriebs ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Software/Webseite zu laden, auszuführen und anzuzeigen.
(3) Jegliche weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder Bearbeitung der Software/Webseite, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Upbyte.
(4) Die Weitergabe des Quellcodes an Dritte ist ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Upbyte. Upbyte behält sich das Recht vor, die Herausgabe des Quellcodes von der Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr abhängig zu machen.
(5) Sofern Open-Source-Software oder Software von Drittanbietern in den erstellten Werken enthalten ist, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Software zusätzlich.
Upbyte verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Details zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung von Upbyte auf der Webseite von Upbyte geregelt.
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu verwenden.
Auf alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Upbyte.
Diese AGB sind integrierender Bestandteil des Vertrages und werden durch die Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber anerkannt.
Upbyte e.K.