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upbyte® e.K. – Vertragsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen
Stand: 01.04.2025

Grundlagen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen upbyte® e.K. und ihren Kunden über Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Beratung und Schulungen. Sie ergänzen individuelle Verträge und gelten vorrangig vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.

2. Auftragspflichten

upbyte® verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber schafft die notwendigen technischen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Software.

3. Subunternehmer

upbyte® ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen und trägt die Verantwortung für deren Auswahl, Leistungen sowie die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und Datenschutz.

4. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und erteilt zeitnah Feedback im Rahmen des Projekts.

Projektabwicklung

5. Ansprechpartner

Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Dauer des Projekts zur Gewährleistung effizienter Kommunikation.

6. Änderungen im Projektablauf

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Preis- oder Zeitplananpassungen führen.

Vergütung und Zahlung

7. Vergütungsstruktur

Die Vergütung erfolgt entweder auf Festpreisbasis oder nach Zeitaufwand (Stundensätze), wie im jeweiligen Vertrag vereinbart.

8. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen sind gemäß § 286 BGB innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9. Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) sowie Mahngebühren erhoben.

Gewährleistung und Haftung

10. Gewährleistung

upbyte® gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Bei Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Neuerbringung.

11. Mangelanzeige

Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter detaillierter Beschreibung (z.B. Screenshots, Videos) anzuzeigen.

12. Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren binnen einem Jahr ab Übergabe. Schadensersatzansprüche unterliegen erweiterten Fristen je nach Verschuldensgrad.

13. Haftungsbegrenzung

Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit Begrenzung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden bis zur Auftragssumme.

Besondere Bestimmungen

14. Höhere Gewalt

Keine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt wie Streiks, Naturkatastrophen oder Cyberangriffe.

15. Schlichtungsklausel

Bei Streitigkeiten ist zunächst ein Schlichtungsverfahren gemäß IHK Schleswig-Holstein durchzuführen, bevor staatliche Gerichte angerufen werden können.

16. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung behält upbyte® das Eigentum an erstellten Softwareprodukten, Webseiten und Quellcodes vor.

17. Urheberrecht

upbyte® behält alle Urheberrechte. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur internen Nutzung.

Abschlussbestimmungen

18. Datenschutz

upbyte® verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details regelt die separate Datenschutzerklärung.

19. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Geschäftsgeheimnisse und Informationen des jeweils anderen Partners.

20. Rechtswahl

Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz von upbyte®.

Diese AGB sind integrierender Bestandteil des Vertrages und werden durch die Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber anerkannt.

upbyte® e.K.
Stand: 01.04.2025