Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Hosting, Wartung und Beratung
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen upbyte® e.K. und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Webseiten, Plattformen, IT-Dienstleistungen, Hosting, Wartung, Pflege, Support, Beratung und Schulungen.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, upbyte® e.K. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gehen wirksam vereinbarte gesonderte Verträge, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und Vertragsanlagen diesen AGB vor. Die Rangfolge der Vertragsunterlagen richtet sich nach Ziffern 2.3 und 2.4.
1.5 Diese AGB gelten auch für künftige Leistungen, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
1.6 upbyte® e.K. ist ein eingetragener Kaufmann. Eine gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung besteht dadurch nicht. Vertragliche Haftungsbegrenzungen ergeben sich ausschließlich aus diesen AGB, dem jeweiligen Vertrag und zwingendem Recht.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
2.1 Angebote von upbyte® e.K. sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen sind Angebote freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung, Auftragsbestätigung, Bestellung per E-Mail, Zahlung, Bereitstellung der Leistung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Für Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung ist zunächst die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbarte Rangfolge maßgeblich. Fehlt eine solche, gilt folgende Reihenfolge: a) individuell ausgehandelte Vereinbarungen, b) gesonderter Haupt- oder Rahmenvertrag, c) Angebot oder Auftragsbestätigung, d) Leistungs- oder Projektbeschreibung, e) gesonderte Anlagen, f) diese AGB. Ausdrücklich für ihren Regelungsbereich vorrangig vereinbarte Anlagen gehen den übrigen Vertragsunterlagen in diesem Bereich vor. Zwingende gesetzliche Vorgaben bleiben unberührt.
2.4 Zwischen Regelungen gleichen Ranges geht die speziellere Regelung für ihren Gegenstand vor. Eine AGB-Regelung verdrängt nicht deshalb eine vorrangige Vertragsregelung, weil sie spezieller formuliert ist. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen behalten stets Vorrang.
3. Leistungsumfang
3.1 upbyte® e.K. erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.
3.2 Geschuldet sind nur Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden. Nicht vereinbart sind insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Compliance-Beratung, dauerhafte Betriebsüberwachung, Schulungen, Dokumentationen, Migrationen, Datenbereinigungen oder Quellcode-Herausgaben.
3.3 Beratung, Support, Wartung und sonstige laufende Tätigkeiten sind Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Werk vereinbart wurde.
3.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Ranking, Conversion-Wert, Einsparungseffekt oder sonstiger Geschäftserfolg wird nicht geschuldet.
3.5 Drittanbieterleistungen, Cloud-Dienste, Rechenzentren, APIs, Zahlungsdienste, Domains, DNS-Dienste, Netzbetreiber und sonstige externe Dienste stehen nur im Rahmen ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit und Bedingungen zur Verfügung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Rechte, Lizenzen, Ansprechpartner, Entscheidungen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig bereit.
4.2 Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
4.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Daten, Vorgaben und Systemumgebungen verantwortlich.
4.4 Verzögerungen durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden führen zu angemessenen Terminverschiebungen.
4.5 Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, unvollständige Angaben, nachträgliche Änderungen oder ungeeignete Kundensysteme ist gesondert zu vergüten.
5. Projektabwicklung und Änderungen
5.1 Projektleistungen werden auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung, eines Angebots, eines Projektplans oder einer sonstigen dokumentierten Aufgabenbeschreibung erbracht.
5.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
5.3 Ein Änderungswunsch des Kunden kann Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Ressourcen, technische Umsetzung, Datenschutz, Sicherheit und Drittanbieterleistungen haben.
5.4 upbyte® e.K. ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, bevor diese bestätigt wurden.
5.5 Beginnt upbyte® e.K. auf Wunsch des Kunden bereits vor endgültiger Freigabe mit der Umsetzung eines Änderungswunsches, ist der entstandene Aufwand zu vergüten.
5.6 Besprechungen, E-Mails, Feedback, Tickets oder produktive Nutzung erweitern den Leistungsumfang nicht automatisch.
6. Abnahme bei Werkleistungen
6.1 Soweit ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
6.2 upbyte® e.K. kann Teilabnahmen für abgrenzbare Leistungen verlangen.
6.3 Nach Fertigstellung und Bereitstellung des Werks fordert upbyte® e.K. den Kunden zur Abnahme auf und setzt eine nach Umfang und Komplexität angemessene Prüffrist. Diese beträgt regelmäßig mindestens zehn Werktage. Eine im konkreten Projekt erforderliche längere Prüffrist ist zu berücksichtigen.
6.4 Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
6.5 Verweigert der Kunde die Abnahme, soll er mindestens einen Mangel innerhalb der gesetzten Frist nachvollziehbar in Textform benennen. Für den Eintritt der Abnahmewirkung nach Ziffer 6.6 gelten ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen; eine zusätzliche Form- oder Begründungshürde wird hierfür nicht vereinbart. Die Abnahmepflicht nach Ziffer 6.4 bleibt unberührt.
6.6 Eine Abnahme durch Fristablauf tritt nur unter den Voraussetzungen des § 640 Absatz 2 BGB ein. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Werk fertiggestellt ist, upbyte® e.K. eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Der bloße Ablauf einer Prüf- oder Nachfrist begründet außerhalb dieser Voraussetzungen keine Abnahme.
6.7 Die produktive Nutzung allein gilt nicht automatisch als Abnahme. Eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, wenn das Verhalten des Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände als Billigung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß zu verstehen ist. Eine als Test-, Übergangs- oder Notbetrieb erkennbare Nutzung genügt hierfür allein nicht.
6.8 Diese Regelungen gelten nicht für reine Dienstleistungen, Beratung, Support, Wartung, Hosting oder SaaS-Leistungen ohne vereinbartes abnahmefähiges Werk.
7. Hosting, SaaS und laufende Dienstleistungen
7.1 Laufende Dienstleistungen umfassen insbesondere Hosting, Wartung, Pflege, technischen Support, SaaS-Bereitstellung und sonstige Betriebsleistungen.
7.2 Art, Umfang, Laufzeit, Vergütung, Speichergrenzen, Supportzeiten und technische Parameter ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
7.3 Soweit kein verbindliches SLA vereinbart ist, schuldet upbyte® e.K. keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit.
7.4 upbyte® e.K. bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen.
7.5 Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere geplante Wartung, Notfallwartung, höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern, Ausfälle von Rechenzentren, Cloud-Providern, DNS-Diensten, Domains, Zertifikaten, APIs, Netzbetreibern, Zahlungsdiensten oder vom Kunden verursachte Störungen.
7.6 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Dringende Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Notfalleingriffe dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
7.7 upbyte® e.K. darf Dienste oder Zugänge vorübergehend sperren, wenn dies wegen Zahlungsverzugs, Sicherheitsrisiken, Missbrauchs, rechtswidriger Inhalte, Drittanbietermaßnahmen oder zum Schutz der Systeme erforderlich ist.
7.8 Eine Sperrung erfolgt verhältnismäßig und möglichst auf die betroffenen Leistungen beschränkt.
8. Datensicherung und Datenverantwortung
8.1 Der Kunde bleibt für seine Daten, Inhalte, Zugänge, Nutzerkonten, Berechtigungen und rechtmäßige Nutzung verantwortlich.
8.2 upbyte® e.K. erstellt Backups nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
8.3 Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer von Backups richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
8.4 Eine Garantie für vollständige Wiederherstellbarkeit wird nicht übernommen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, eigene angemessene Datensicherungen vorzuhalten, insbesondere vor Migrationen, Updates, Änderungen, Löschungen, Importen oder produktiven Eingriffen.
8.6 Für Schäden durch Datenverlust gilt Ziffer 16. Hat der Kunde eine ihm obliegende und zumutbare Datensicherung schuldhaft unterlassen und dadurch den Schaden mitverursacht oder vergrößert, wird dies nach § 254 BGB berücksichtigt. Eine pauschale Begrenzung auf einen hypothetischen Wiederherstellungsaufwand wird nicht vereinbart. Eigene vertragliche Datensicherungs-, Schutz- und Wiederherstellungspflichten von upbyte® e.K. bleiben unberührt.
9. Datenübergabe nach Vertragsende
9.1 Nach Beendigung laufender Leistungen stellt upbyte® e.K. die im Rahmen dieser Leistungen gespeicherten Kundendaten dem Kunden zum Abruf oder Export bereit, soweit deren Herausgabe rechtlich zulässig ist. Die Bereitstellungsfrist beträgt mindestens 30 Kalendertage und beginnt nicht vor Vertragsende sowie erst mit Mitteilung der tatsächlich nutzbaren Abruf- oder Exportmöglichkeit. Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte weitergehende Herausgabe- und Übergabepflichten bleiben unberührt. Technische Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt; das weitere Vorgehen wird abgestimmt, ohne geschuldete Leistungspflichten dadurch auszuschließen.
9.2 Das Exportformat richtet sich nach dem jeweiligen Dienst oder der getroffenen Vereinbarung.
9.3 Zusätzliche Unterstützung bei Export, Migration, Datenaufbereitung, Anbieterwechsel oder Reaktivierung wird nur nach gesonderter Beauftragung und Vergütungsvereinbarung berechnet. Eine bereits gesetzlich oder vertraglich geschuldete und abgegoltene Bereitstellung oder Übergabe wird nicht erneut berechnet. Zwingende Vorgaben zu Anbieterwechseln und Entgelten bleiben unberührt.
9.4 Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist dürfen Daten gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Sicherungsinteressen oder noch offenen vertraglichen Herausgabe- und Übergabepflichten entgegenstehen. Vor der Löschung weist upbyte® e.K. den Kunden in Textform mit angemessenem Vorlauf, regelmäßig mindestens 14 Kalendertagen, auf den vorgesehenen Termin hin; der Hinweis kann mit der Mitteilung nach Ziffer 9.1 verbunden werden. Daten, die zur Erfüllung noch offener Übergabepflichten benötigt werden, dürfen nicht allein wegen Fristablaufs gelöscht werden. Zwingende datenschutzrechtliche Löschpflichten und rechtmäßige Weisungen aus einer Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.
9.5 Backups können innerhalb regulärer Backup-Zyklen fortbestehen und werden nach Ablauf der jeweiligen Zyklen gelöscht oder überschrieben.
10. Vergütung und Zahlung
10.1 Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Vertrag als Festpreis, nach Zeitaufwand, als monatliche oder jährliche Vergütung oder als Kombination daraus.
10.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
10.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.4 upbyte® e.K. ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder Meilensteinzahlungen zu verlangen, soweit dies vereinbart ist.
10.5 Leistungen nach Aufwand werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
10.6 Reisezeiten, Reisekosten, Spesen, Lizenzkosten, Drittanbietergebühren und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
10.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
10.8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10.9 Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
11. Preisänderungen bei laufenden Leistungen
11.1 Änderungen der Vergütung bereits vereinbarter laufender Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung beider Parteien in Textform. Diese AGB begründen kein einseitiges Preisanpassungsrecht. Vereinbarte Festpreise und Preisbindungszeiträume bleiben unberührt.
11.2 Beide Parteien können eine Anpassung für die Zukunft vorschlagen, insbesondere bei wesentlich verändertem Leistungsumfang, Personalwechsel oder veränderten Personal-, Infrastruktur-, Energie-, Cloud-, Lizenz- oder Drittanbieterkosten. Der Vorschlag benennt Anlass, betroffene Leistungen, bisherigen und vorgeschlagenen Preis sowie den gewünschten Beginn. Wird er mit Kostenänderungen begründet, sind relevante Kostensenkungen ebenso wie Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Ein Vorschlag allein ändert die Vergütung nicht.
11.3 Ein neuer Preis gilt erst nach ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien ab dem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Schweigen, eine bloße Preisankündigung oder die weitere Nutzung einer bereits geschuldeten Leistung gelten nicht als Zustimmung. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht rückwirkend verteuert. Die Parteien können jederzeit eine Anpassung für die Zukunft vereinbaren; eine allgemeine Warte- oder Ankündigungsfrist wird dafür durch diese AGB nicht vorgeschrieben.
11.4 Kommt keine Einigung zustande, werden bereits verbindlich beauftragte Leistungen zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt, bis eine Änderung oder eine wirksame Beendigung erfolgt. Allein die Ablehnung eines neuen Preises berechtigt upbyte® e.K. nicht zur Einstellung bereits geschuldeter Leistungen. Vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11.5 Für neue, noch nicht verbindlich beauftragte Leistungen können neue Preise angeboten werden. Eine Pflicht zur Annahme zusätzlicher Aufträge oder zur Bereitstellung zusätzlicher Kapazität zu bisherigen Preisen entsteht daraus nicht. Für befristete Sonderkonditionen und personell zugeordnete Leistungen können die Parteien Beginn, Ende, Zuordnung und das Verfahren bei Änderungen im Einzelvertrag oder einer Anlage ausdrücklich regeln; bereits verbindliche Einzelaufträge bleiben ohne gesonderte Änderung unberührt.
12. Nutzungsrechte und Urheberrechte
12.1 Alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte an Konzepten, Software, Webseiten, Designs, Dokumentationen, Quellcode, Objektcode, Modulen, Skripten, Templates, Frameworks, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei upbyte® e.K. oder dem jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
12.3 Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere Weitergabe, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, öffentliche Bereitstellung oder Nutzung durch Dritte, ist nur mit Zustimmung von upbyte® e.K. in Textform zulässig.
12.4 Eine Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, Build-Skripten, Repositories, Zugangsdaten oder interner Dokumentation ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.5 Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich und nur im vereinbarten Umfang gestattet.
12.6 upbyte® e.K. darf allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, Vorarbeiten, Standardkomponenten und wiederverwendbare Module auch für andere Kunden verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
13. Open Source, Drittsoftware und APIs
13.1 Die Leistungserbringung kann Open-Source-Komponenten, Drittsoftware, Frameworks, Bibliotheken, APIs, Cloud-Dienste oder sonstige Drittanbieterleistungen enthalten.
13.2 Open-Source-Komponenten und Drittsoftware unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.
13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen einzuhalten.
13.4 upbyte® e.K. schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Fortführung von Drittanbieterleistungen, APIs, Cloud-Diensten oder Open-Source-Komponenten.
13.5 Gibt der Kunde bestimmte Drittanbieter, Lizenzen, APIs, Accounts oder technische Systeme vor, trägt der Kunde die daraus resultierenden Risiken, soweit upbyte® e.K. diese nicht ausdrücklich übernommen hat.
14. KI-gestützte Leistungserbringung
14.1 upbyte® e.K. darf KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung der Leistungserbringung einsetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.
14.2 Kundendaten werden nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Vereinbarung zum Training externer KI-Modelle freigegeben.
14.3 Der Kunde darf vertrauliche, personenbezogene, regulierte oder sensible Daten nur bereitstellen, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Nutzung im Projekt freigegeben ist.
14.4 KI-gestützte Ergebnisse werden angemessen geprüft, soweit sie Bestandteil der geschuldeten Leistung sind.
14.5 Eine Garantie für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Schutzfähigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von KI-Outputs wird nicht übernommen.
15. Gewährleistung
15.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB.
15.2 upbyte® e.K. gewährleistet, dass abnahmefähige Werkleistungen bei Abnahme im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.
15.3 Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu melden.
15.4 Die Mangelbeschreibung soll insbesondere Fehlermeldungen, Screenshots, Logs, Reproduktionsschritte, betroffene Umgebung und Auswirkungen enthalten.
15.5 upbyte® e.K. kann Mängel durch Nachbesserung, Neuerbringung, Update, Konfigurationsänderung, Workaround oder Anleitung beheben, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
15.6 Kein Mangel liegt vor bei Änderungswünschen, fehlenden Funktionen außerhalb der Leistungsbeschreibung, Bedienfehlern, ungeeigneter Systemumgebung, kundenseitigen Änderungen, Drittanbieterstörungen, API-Änderungen, falschen Kundendaten oder unzureichender Mitwirkung.
15.7 Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von upbyte® e.K. Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben und der Mangel hierauf beruht.
15.8 Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und die gesetzlichen Regeln über deren Beginn, Hemmung und Neubeginn. Eine Verkürzung der Verjährung wird durch diese AGB nicht vereinbart. Ziffer 15.9 bleibt unberührt.
15.9 Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
16. Haftung
16.1 upbyte® e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet upbyte® e.K. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
16.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.5 Eine zusätzliche pauschale Begrenzung der Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung wird durch diese AGB nicht festgelegt. Für einfache Fahrlässigkeit gelten Ziffern 16.2 bis 16.4. Die unbeschränkte Haftung nach Ziffer 16.1 bleibt unberührt.
16.6 Für laufende Leistungen gelten dieselben Haftungsmaßstäbe wie nach Ziffern 16.1 bis 16.5. Die Haftung ist nicht zusätzlich auf die Vergütung der letzten zwölf Monate begrenzt; dies gilt auch zu Beginn des Vertrags. Eine abweichende projektspezifische Haftungsregelung bedarf einer gesonderten wirksamen Vereinbarung und darf zwingende Haftung nicht ausschließen.
16.7 Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden haftet upbyte® e.K. bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden vertragstypisch und vorhersehbar sind und eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
16.8 Für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Beendigungen von Drittanbieterleistungen haftet upbyte® e.K. nur, soweit upbyte® e.K. diese zu vertreten hat.
16.9 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von upbyte® e.K.
16.10 Die persönliche und unbeschränkte Haftung des Inhabers eines e.K. wird durch diese AGB nicht gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen. Die vorstehenden vertraglichen Haftungsbegrenzungen bleiben davon unberührt, soweit sie wirksam vereinbart sind.
17. Höhere Gewalt
17.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.
17.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle öffentlicher Netze, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen und erhebliche Drittanbieterstörungen.
17.3 Leistungspflichten verschieben sich für die Dauer der Störung angemessen.
18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
18.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
18.2 Soweit upbyte® e.K. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
18.3 Diese AGB ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, keine technischen und organisatorischen Maßnahmen und keine Datenschutzdokumentation.
18.4 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung, Inhalte, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und Löschpflichten verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
18.5 Supportzugriffe auf Kundensysteme erfolgen nur, soweit sie zur Leistungserbringung erforderlich sind oder vom Kunden freigegeben wurden.
19. Subunternehmer
19.1 upbyte® e.K. darf Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Hosting-Anbieter, Cloud-Provider, Rechenzentren und sonstige Dienstleister einsetzen.
19.2 upbyte® e.K. wählt Subunternehmer sorgfältig aus und verpflichtet sie angemessen auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit.
19.3 Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten die Regelungen des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags.
19.4 Internationale Subunternehmer oder Drittlandtransfers werden nur eingesetzt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
20. Geheimhaltung
20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
20.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kalkulationen, Kundeninformationen, Projektdaten, Konzepte und nicht öffentlich bekannte Unterlagen.
20.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.
20.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende für fünf Jahre fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie die Information Geschäftsgeheimnis ist.
20.5 Eine Referenznennung, Logo-Nutzung oder Case Study erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden in Textform.
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
21.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, laufen Verträge über laufende Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
21.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21.4 Ein wichtiger Grund für upbyte® e.K. liegt insbesondere vor, wenn der Kunde erheblich in Zahlungsverzug gerät, Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, rechtswidrige Inhalte nutzt, Sicherheitsrisiken verursacht oder die Vertragsdurchführung unzumutbar wird.
21.5 Mit Beendigung des jeweiligen Vertrags enden die für dessen Laufzeit vereinbarten Hosting-, SaaS-, Support- und sonstigen Betriebsleistungen sowie ausschließlich daran gebundene Zugänge und zeitlich befristete Nutzungsrechte. Zeitlich unbeschränkt eingeräumte Nutzungsrechte an vollständig vergüteten Individualentwicklungen nach Ziffer 12.2 oder einer gesonderten Vereinbarung bleiben bestehen; sie begründen keinen Anspruch auf einen unentgeltlichen Weiterbetrieb. Gesonderte Verträge werden nicht automatisch mitbeendet. Geschuldete Datenbereitstellung, Quellcode- und Zugangsdatenübergaben bleiben unberührt; Ziffer 9 gilt ergänzend.
21.6 Offene Vergütungsansprüche bleiben vom Vertragsende unberührt.
22. Exportkontrolle und unzulässige Nutzung
22.1 Der Kunde darf Leistungen, Software, Zugänge, Daten und Arbeitsergebnisse nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
22.2 Der Kunde ist verpflichtet, anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften einzuhalten.
22.3 upbyte® e.K. darf Leistungen verweigern, sperren oder kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, Sanktionsverstöße oder Exportkontrollrisiken bestehen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.2 Gerichtsstand ist der Sitz von upbyte® e.K., soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.
23.3 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information. Bei Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.
23.4 Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Mängelanzeigen, Freigaben und Änderungswünsche, bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.